technischer Hintergrund
Um das Recht auf einen technischen Sachverhalt richtig anwenden zu können, ist es zunächst erforderlich, diesen überhaupt zu verstehen. So banal das klingen mag, so richtig ist es. Oft hapert es tatsächlich an dieser Stelle - nicht nur beim Gericht, sondern auch beim Anwalt des Mandanten. Dieser muß nämlich ggfs. "dolmetschen", dem Gericht den Sachverhalt also in solchen Stichworten vorbringen, die es auch ohne vertiefte technische Kentnisse nach gewohntem Schema subsumieren kann.
Nach dem ersten Staatsexamen schloß sich eine Ausbildung am Universitätsrechenzentrum zum "Systemadministrator für Windows 2003-Server" an.
Nach seinem zweiten Staatsexamen nahm RA Hüneborn erfolgreich an der neu geschaffenen theoretischen Ausbildung zum "Fachanwalt für IT-Recht" der Deutschen AnwaltsAkademie in Frankfurt teil.
Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung in fast allen relevanten Bereichen der EDV ist RA Hüneborn in der Lage, technische Sachverhalte schnell zu erfassen und - wenn nötig - anschaulich in einfachen Worten zu erklären.
Nebenher entwirft RA Hüneborn weiterhin Webseiten, insbesondere für Kollegen, und baut Computer. Als Hobby sammelt er alte Hardware, insbesondere der 70er und 80er Jahre und repariert diese bzw. erhält sie betriebsbereit.

