Rechtsgebiete

IT- und Internetrecht

 

IT-Recht? Was ist das denn? Reden nicht alle von Internetrecht?
Informationstechnologierecht, wie die Abkürzung ausgeschrieben lautet, ist eine Oberkategorie für verschiedene technische Sachverhalte, für die es teilweise eigene Gesetzgebung gibt, teilweise aber auch nicht. Internetrecht im landläufigen Sinne als das Recht der "online geschlossenen Verträge" (etwa der Kauf bei eBay oder die Bestellung bei einem Online-Versender) ist nur ein kleiner, aber interessanter Ausschnitt daraus.
Rechtsanwalt Hüneborn steht Ihnen auf dem gesamten Spektrum des IT-Rechts kompetent zur Seite!

Internetrecht? Dann sind Sie also ein Abmahnanwalt!
Nicht unbedingt, aber manchmal wohl. Abmahnungen haben keinen spezifischen Internet-Bezug; sie haben in der Online-Welt den gleichen Zweck wie offline, nämlich demjenigen, der Schutzrechte verletzt, außergerichtlich Gelegenheit zu geben, dies abzustellen.
Sind sie Urheber und haben Ihre Werke auf Websites wiederentdeckt, von denen Sie bisher noch nie etwas gehört haben? Wir setzen Ihr Recht durch, erforderlichenfalls auch sehr kurzfristig. Sind Sie selbst Opfer einer Abmahnung geworden? Lassen Sie überprüfen, ob diese gerechtfertigt ist. Und wenn eine Unterlassungserklärung unvermeidlich werden sollte, helfen wir Ihnen nur das zuzugestehen, was Sie auch wirklich müssen. Eine zu weit gefasste Erklärung kann wegen der üblichen Vertragsstrafe noch nach Jahren plötzlich wie ein Boomerang zurückkommen...

Rechtsanwalt Hüneborn berät Sie insbesondere auf folgenden Gebieten:

  • Urheberrecht im Internet und offline, auch mit Auslandsbezug,
  • Marken- und Kennzeichenrechte
  • Domainrecht, sowie Namensrecht allgemein
  • Impressums-/Kennzeichnungspflichten
  • Datenschutz/Datenverarbeitung, Compliance-Erfordernisse
  • Öffentliches IT-Vergaberecht, Anforderungen an ordnungsgemäße Ausschreibungen, Verträge für die öffentliche Hand
  • IT-Vertragsrecht, insbesondere
  • IT-Projektverträge
  • Verbraucherverträge
  • AGB-Kontrolle
  • Software-Escrow, Treuhandvereinbarungen
Beratung

Marken- und Kennzeichenrecht

 
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Was versteht man unter Markenrecht?
Das Markenrecht ist das Recht an bzw. aus einem geschützten Kennzeichen, welches zur Unterscheidung von Produkten und Firmen gebraucht wird. Das Markenrecht schützt also nicht das Produkt an sich, sondern nur dessen Bezeichnung. So können z.B. unterscheidungskräftige Namen, Logos, Abbildungen, Farbzusammenstellungen, Kunstworte, Zahlen- und Buchstabenkombinationen oder auch dreidimensionale Gestaltungen geschützt werden. Die einmal registrierte Marke schließt alle anderen Marktteilnehmer von der Benutzung aus; der Markeninhaber kann unberechtigten Nutzern die Benutzung untersagen und z.B. zur Freigabe einer zu Unrecht registrierten Domain zwingen.

Ich berate Sie bei der Anmeldung von Marken, bei der Durchsetzung der sich aus der Marke ergebenden Ansprüche und ggfs. auch bei der Verhandlung mit anderen Markeninhabern, wenn es zu lösbaren Überschneidungen gekommen ist.

Sind Sie von einem Markeninhaber abgemahnt worden? Ich prüfe, ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist, ob die Marke genutzt wird, ob eine maßgebliche Verwechselungsgefahr besteht und ob das richtige Marktsegment betroffen ist.

 

Domain-Check

 
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Probleme mit Domainnamen
Sie haben eine Domain, die so heißt wie Ihr Unternehmen? Oder wie ein Produkt? Oder sie werden von jemandem in Anspruch genommen, der ein Produkt vertreibt, das heißt wie Ihre Webseite?

Das Domainrecht befindet sich an der Schnittstelle von Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht.

Ich berate Sie bei der Anmeldung Ihrer Domain, bei der Abwehr unberechtigter Freigabeansprüche sowie bei der Durchsetzung und technischen Durchführung der Übernahme einer von Unberechtigten (Domaingrabbern) gehaltenen Domain.

Online-AGB

 
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Online-AGB für Ihren WebShop
Sie verkaufen online Produkte? Planen Sie Ihren WebShop direkt abmahnsicher und berücksichtigen Sie ihr Zielpublikum! Wendet sich Ihr Angebot nur an Verbraucher? An Unternehmer? Oder an beide?

Ich berate Sie bei der Erstellung von Online-AGB, egal ob b2c, b2b oder beides. Was ist möglich - was ist sinnvoll? Welche Widerrufsbelehrung brauchen Sie? Außerdem habe ich natürlich die für Ihr Vorhaben vorgeschriebenen Kennzeichen- und Impressumspflichten im Blick. Und wenn Sie bereits eine bestehende Webseite haben, nutzen Sie doch den WEBSITECHECK!

Website-Check

 
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Lassen Sie Ihre Website durchchecken!
Sie haben bereits einen WebShop? AGB? Impressum? Eine redaktionelle Webseite? Und wollen nur mal wissen, ob alles rechtssicher und auf der Höhe der Zeit ist?

Ich prüfe - zum Festpreis - Ihren Shop, Ihre Seite, Ihr Impressum oder Ihre bestehenden AGB auf Konsistenz, rechtliche Vorgaben und mache Vorschläge zur Verbesserung.

Abmahnung

 
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Abmahnung erhalten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Ihnen wird die Verletzung von Urheberrecht, Markenrecht, Namensrecht oder anderer Schutzrechte vorgeworfen?

Ich prüfe die Berechtigung der Abmahnung, Verteidigungsstrategieen und - im Falle des Falles - die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung.
Und wenn Sie selbst die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch beispielsweise einen Konkurrenten festgestellt haben, bereite ich selbstverständlich auch für Sie eine Abmahnung vor - ggfs. zur Vorbereitung einer einstweiligen Verfügung.

Selbstverständlich berate ich Sie auch bei den sog. p2p- oder Filesharing-Abmahnungen, bei denen die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik oder Filme abgemahnt wird.

Abofallen-Check

 
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Sind Sie in die Abofalle getappt?
Sie wollten nur mal kurz die neue Software herunterladen, auf der Angebotsseite nach interessanten Angeboten schauen - und bekommen auf einmal Monatsabrechnungen und immer schärfere Zahlungsaufforderungen?

In der Regel basieren solche zweifelhaften Dienstleistungen auf ungültigen Vertragsbedingungen und täuschend gestalteten Anmeldeformularen. Zudem werden oft unzutreffende Widerrufsbelehrungen gegeben. Lassen Sie prüfen, wie sie aus der Falle wieder heraus kommen.