Gebühren
Wir glauben, daß unsere Beratung etwas wert ist. Deswegen werden kostenlose Auskünfte grundsätzlich nicht erteilt. Dies liegt allein schon an der anwaltlichen Berufshaftpflicht; auf unsere Auskunft dürfen Sie sich nämlich verlassen.
Was nichts kostet, ist nichts wert.
Selbstverständlich können Sie sich zuvor bei uns über die voraussichtlichen Kosten in Ihrer Sache erkundigen und dazu den Sachverhalt schildern. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.
Unsere anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Soweit dabei nach Stundenhonorar abgerechnet wird, stellen wir normalerweise 180,- / Std. netto in Rechnung. Für mandatsbegleitende Randtätigkeiten kann ein gesonderter Stundensatz vereinbart werden. Es ist aber auch möglich, eine Pauschale für die Erledigung einer gesamten Angelegenheit (wie z.B. eine Markenanmeldung) zu vereinbaren.
Für eine sog. Erstberatung hat der Gesetzgeber festgelegt, daß hierdurch im Verhältnis vom Anwalt zu einem Verbraucher (also Privatkunden) maximal Gebühren von 190,- zzgl. USt. entstehen dürfen. Da eine Erstberatung jedoch in den seltensten Fällen länger als eine Stunde dauern wird, rechnen wir hier normalerweise ebenfalls unseren Stundensatz von 180,- ab, so daß inklusive USt. in der Regel Kosten in Höhe von 214,20 entstehen. In einfachen Fällen ermäßigt sich der Satz selbstverständlich entsprechend.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir auch gerne, ob Ihr konkreter Fall von der Versicherung abgedeckt ist und rechnen dann direkt mit der Versicherung ab.

Beratungshilfe
Und wenn Sie trotzdem meinen, Sie könnten sich unsere Beratung nicht leisten, prüfen Sie doch einmal, ob Sie nicht Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen könnten. Dabei sind wir Ihnen auch gern behilflich. Nähere Informationen dazu finden Sie z.B. auf der Seite des Justizministeriums NRW unter diesem Link.
Genau so gibt es für die Führung eines Prozesses die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe. Auch dazu finden Sie näheres unter obigem Link bzw. bei Ihrem Amtsgericht.
Formulare
Die folgenden Formulare können Sie vorab nutzen, um Ihren Besuch in der Kanzlei vorzubereiten oder falls Sie mich postalisch beauftragen wollen.

